Gefahrgutberatung
Asbest
Sachkundiger
für Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungarbeiten von
Asbestzementprodukten nach Nr.: 2.7 Abs. 2 und
Anlage 4 der TRGS 519
(Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest)
- Beurteilung von Objekten
- Beratung bei Anmeldung und Planung
- Beratung und Aufsicht bei Durchführung der Arbeiten
- Mitarbeiterschulungen für den sachgerechten Umgang mit
Asbestzementprodukten
- Organisation von Seminaren zur Erlangung der Sachkunde
im Umgang mit stark gebundenem Asbest
- Führungskräfteschulungen