Gefahrgutberatung
                      Asbest
                     
                        Sachkundiger 
                      für Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungarbeiten von 
                      
                        Asbestzementprodukten nach Nr.: 2.7 Abs. 2 und 
                      Anlage 4 der TRGS 519
                        (Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest)
                       
                      - Beurteilung von Objekten 
                      
                      - Beratung bei Anmeldung und Planung 
                      
                      - Beratung und Aufsicht bei Durchführung der Arbeiten
                      
                      - Mitarbeiterschulungen für den sachgerechten Umgang mit 
                      Asbestzementprodukten
                      
                      - Organisation von Seminaren zur Erlangung der Sachkunde 
                      im Umgang mit stark   gebundenem Asbest
                      
                      - Führungskräfteschulungen